Startplätze Schmittenhöhe
Liebe Kollegen,
Wir dürfen euch hier die neuen Startplätze sowie Startverbotplätze übermitteln. Wir bitten jeden einzelnen, sich streng an diese Regeln zu halten, ansonsten riskieren wir sämtliche Startplätze neben der Areit3/Trass Bergstation. Bitte informiert auch Gastflieger und diejenigen, die sich nicht dran halten.
Alle aktuellen Airspaces (inklusive Flugplatz Zell am See) findet ihr unter diesem Link. Einfach links unten das Land Austria wählen.
Schmittenhöhe
Die Schmittenhöhe ist DER Tip für Drachenflieger und Paragleiter! Dank der frühen Betriebszeiten kann man schon im Mai in die Lüfte steigen.
Über den Wolken, über der Schmittenhöhe.......
Die Schmittenhöhe, bekannt als Österreichs schönster Aussichtsberg, bietet ideale Bedingungen für Hänge- und Paragleiter.
In Fliegerkreisen ist der Pinzgau als eines der besten Streckenfluggebiete bekannt.
Am 17. Juni 1996 flog Jo Batmann über 220 km, dies bedeutet Weltrekord (FAI Dreieck).
Bei der Bergstation der Schmittenhöhebahn finden Flugpiloten genügend Platz um in Ruhe Ihre Geräte aufzubauen und sich auf den Flug vorzubereiten.
Ein paar Fluginfos:
Hängegleitertransport: kein Kurzpacken nötig
Betriebszeiten,Preise
http://www.schmitten.at/de/haenge-und-paragleiten.html
Startplatz: Wiesenstartplätze; Start in alle Richtungen möglich
Landeplatz: Schwimmbad (Piesendorf); günstige Verkehrbedingungen (Zug- und Busstation in der Nähe des Landeplatz)
Wetter-Info:
3-SAT
Schmitten-TV
Auf Grund der hohen Flugfrequenz sind einige Regelungen für einen gesicherten Flugbetrieb unerlässlich. Die Piloten werden dringend um deren Einhaltung ersucht.
Die Benützung des Start- und Landeplatzes ist zwingend vorgeschrieben. Die Haupt Landewiesen befindet sich beim Schwimmbad in Piesendorf und der Reserve Landeplatz, an der Landesstraße zwischen Fürth und Kaprun, direkt am Bahnhof in Fürth. Schulungs- und Ausbildungsflüge sowie die Durchführung von Wettbewerben sind untersagt. Das auf der Karte eingezeichnete Sperrgebiet des Flugplatzes Zell am See reicht bis in eine Höhe von 5.000 FT MSL(1500m MSL). Das Einfliegen unterhalb der vorgeschriebenen Höhe und insbesondere das Landen in diesem Gebiet ist strengstens untersagt.
Achtung Neuregelung des Flugplatz-Sperrgebietes! Der Landeplatz darf im blau eingezeichneten Sperrgebiet nur mehr in einer Höhe von maximal 150 m/SFC, (über Grund) angeflogen werden. Dies ist unerläßlich, da die Platzrunde des Zeller Flugplatzes direkt über unsere Landewiese führt.
Bei Verstößen gegen diese Regelung droht eine Sperre der Landewiese. Überschüssige Höhe muß ausnahmslos in Hangnähe unter Einhaltung der Sperrgebietregelung abgebaut werden. Das Abbauen der Fluggeräte hat sofort nach Landung am äußeren Rand des Landeplatzes zu erfolgen. Bei Außenlandungen ist unbedingt Kontakt mit dem Gründstückseigentümer aufzunehmen.
Piloten, welche die oben angeführten Bedingungen und die allgemein gültigen Vorschriften nicht einhalten, werden bei der örtlichen Gendarmerie und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt angezeigt.
DIE BENÜTZUNG DES FLUGGELÄNDES ERFOLGT AUF EIGENENE GEFAHR